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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Verfassungsfragen in politikwissenschaftlicher Perspektive, Sprache: Deutsch, Abstract: Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot ¿ Das Verbotsverfahren gegen die NPD
Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der ¿wehrhaften¿ oder auch ¿streitbaren Demokratie¿ der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der ¿wehrhaften Demokratie¿. Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die ¿wehrhafte Demokratie¿ überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur ¿wehrhaften Demokratie¿ weit mehr als das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, namentlich auch die Vorverlagerung des Demokratieschutzes durch die Verfassungs-schutzämter. Die ¿wehrhafte Demokratie¿ der Bundesrepublik verteidigt die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Staates. Im ersten Teil der Arbeit wird das Prinzip der ¿wehrhaften Demokratie¿ sowie der Schutzauftrag gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf bisherige Parteiverbote, insbesondere wird aber auf das Verbotsverfahren gegen die NPD eingegangen. Warum ist das Verfahren gescheitert und wie ist die Tatsache zu bewerten, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt hat? ...
Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der ¿wehrhaften¿ oder auch ¿streitbaren Demokratie¿ der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der ¿wehrhaften Demokratie¿. Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die ¿wehrhafte Demokratie¿ überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur ¿wehrhaften Demokratie¿ weit mehr als das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, namentlich auch die Vorverlagerung des Demokratieschutzes durch die Verfassungs-schutzämter. Die ¿wehrhafte Demokratie¿ der Bundesrepublik verteidigt die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Staates. Im ersten Teil der Arbeit wird das Prinzip der ¿wehrhaften Demokratie¿ sowie der Schutzauftrag gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf bisherige Parteiverbote, insbesondere wird aber auf das Verbotsverfahren gegen die NPD eingegangen. Warum ist das Verfahren gescheitert und wie ist die Tatsache zu bewerten, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt hat? ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Verfassungsfragen in politikwissenschaftlicher Perspektive, Sprache: Deutsch, Abstract: Wehrhafte Demokratie und Parteienverbot ¿ Das Verbotsverfahren gegen die NPD
Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der ¿wehrhaften¿ oder auch ¿streitbaren Demokratie¿ der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der ¿wehrhaften Demokratie¿. Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die ¿wehrhafte Demokratie¿ überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur ¿wehrhaften Demokratie¿ weit mehr als das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, namentlich auch die Vorverlagerung des Demokratieschutzes durch die Verfassungs-schutzämter. Die ¿wehrhafte Demokratie¿ der Bundesrepublik verteidigt die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Staates. Im ersten Teil der Arbeit wird das Prinzip der ¿wehrhaften Demokratie¿ sowie der Schutzauftrag gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf bisherige Parteiverbote, insbesondere wird aber auf das Verbotsverfahren gegen die NPD eingegangen. Warum ist das Verfahren gescheitert und wie ist die Tatsache zu bewerten, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt hat? ...
Kann die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verboten werden? Einige Autoren behaupten: Ja, sie kann. Die NPD lege eine aggressiv kämpferische Haltung gegen die freiheitliche demokratische Ordnung des Grundgesetztes an den Tag. Nichtsdestotrotz scheiterte das Verbotsverfahren gegen die NPD, das im Januar beziehungsweise März 2001 von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht angestrengt wurde. Das Bundesverfassungsgericht traf keine Entscheidung in der Sache. Am 18. März 2003 verkündeten die Richter, das Verfahren gegen die NPD werde aus prozessrechtlichen Gründen eingestellt. Das Verfahren war an der Tatsache gescheitert, dass die NPD durch V-Leute des Verfassungsschutzes bis in die höchsten Parteigremien unterwandert war. Mit der Entscheidung, das Verbotsverfahren gegen die NPD einzustellen, hat das Bundesverfassungsgericht gleichzeitig die Anforderungen an ein Parteiverbot verschärft. Das Parteiverbot, welches in Art. 21 Abs. 2 Grundgesetz (GG) seine rechtliche Grundlage findet, bildet ein Element der ¿wehrhaften¿ oder auch ¿streitbaren Demokratie¿ der deutschen Verfassung. Das Parteiverbotsverfahren gegen die NPD hat eine neue Debatte um dieses Prinzip ausgelöst. Einige Autoren sehen in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum NPD-Verbot eine Schwächung der ¿wehrhaften Demokratie¿. Andere betrachteten im Vorfeld die Entscheidung über ein NPD-Verbot sogar als Entscheidung darüber, ob die ¿wehrhafte Demokratie¿ überhaupt noch Gültigkeit besitzt oder längst überholt ist. Dabei gehört zur ¿wehrhaften Demokratie¿ weit mehr als das Parteiverbot aus Art. 21 Abs. 2 GG, namentlich auch die Vorverlagerung des Demokratieschutzes durch die Verfassungs-schutzämter. Die ¿wehrhafte Demokratie¿ der Bundesrepublik verteidigt die freiheitliche demokratische Grundordnung des deutschen Staates. Im ersten Teil der Arbeit wird das Prinzip der ¿wehrhaften Demokratie¿ sowie der Schutzauftrag gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung untersucht. Der zweite Abschnitt konzentriert sich auf bisherige Parteiverbote, insbesondere wird aber auf das Verbotsverfahren gegen die NPD eingegangen. Warum ist das Verfahren gescheitert und wie ist die Tatsache zu bewerten, dass sich das Bundesverfassungsgericht nicht explizit mit den Zielen der NPD auseinandergesetzt hat? ...
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Genre: | Politikwissenschaften, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783640550531 |
ISBN-10: | 3640550536 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Weckebrod, Annett |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Annett Weckebrod |
Erscheinungsdatum: | 07.03.2010 |
Gewicht: | 0,056 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2010 |
---|---|
Genre: | Politikwissenschaften, Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Rubrik: | Wissenschaften |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 28 S. |
ISBN-13: | 9783640550531 |
ISBN-10: | 3640550536 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Weckebrod, Annett |
Auflage: | 2. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 3 mm |
Von/Mit: | Annett Weckebrod |
Erscheinungsdatum: | 07.03.2010 |
Gewicht: | 0,056 kg |
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