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Beschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,5, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Trotz der Fülle der bestehenden Literatur und Rechtsprechung gehört die Thematik der verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zu den umstrittensten und unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts. An einer Legaldefinition des Begriffes vGA fehlt es. Ohne den Begriff der vGA zu definieren, verwendet der Gesetzgeber ihn und seine Rechtsfolgen mehrfach. Die Rechtssprechung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Grundsätze zum Begriff und des Anwendungsbereichs der vGA herauszuarbeiten. Doch auch innerhalb der Rspr. des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) und des VIII. Senats des BFH gibt es Abweichungen. Der Zweck der vGA besteht darin, eine Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft aufgrund von Geschäftsvorgängen zu vermeiden, die ihren Ausgangspunkt im Gesellschaftsverhältnis und damit im Bereich der Einkommensverwendung haben.
Die einzelnen Vorgänge sind darauf zu untersuchen, ob ihr Rechtsgrund ihrem Wesen nach im Gesellschaftsverhältnis und damit der Einkommensverwendung darstellt oder die Vorgänge eine Teilnahme am Marktgeschehen darstellen und zum Bereich der Einkommenserzielung gehören. Wird der einzelne Vorgang falsch dargestellt, stellt das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Körperschaft dar. Das Trennungsprinzip zwischen Besteuerung der Körperschaft und Besteuerung des Gesellschafters erfordert eine Unterscheidung in betriebliche und gesellschaftsbezogene Vorgänge, da Körperschaft und Gesellschafter über getrennte Vermögenssphären verfügen. Die vGA tritt überwiegend bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Dies liegt darin begründet, dass die GmbH im deutschen Rechtsraum stark verbreitet ist. Steuerliche Gestaltungen innerhalb einer GmbH haben u.a. das Ziel, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Gesetz setzt der Gestaltung im Wesentlichen zwei Grenzen, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Dies sind die Regelungen zur vGA und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In steuerrechtlicher Hinsicht schränkt die vGA die Gestaltung ein. Eine unzulässige Gestaltung hat steuerrechtliche Folgen. Wird die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten, kann dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen für die GmbH, für den Geschäftsführer und auch für einen möglicherweise Beteiligten nach sich ziehen.
Die einzelnen Vorgänge sind darauf zu untersuchen, ob ihr Rechtsgrund ihrem Wesen nach im Gesellschaftsverhältnis und damit der Einkommensverwendung darstellt oder die Vorgänge eine Teilnahme am Marktgeschehen darstellen und zum Bereich der Einkommenserzielung gehören. Wird der einzelne Vorgang falsch dargestellt, stellt das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Körperschaft dar. Das Trennungsprinzip zwischen Besteuerung der Körperschaft und Besteuerung des Gesellschafters erfordert eine Unterscheidung in betriebliche und gesellschaftsbezogene Vorgänge, da Körperschaft und Gesellschafter über getrennte Vermögenssphären verfügen. Die vGA tritt überwiegend bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Dies liegt darin begründet, dass die GmbH im deutschen Rechtsraum stark verbreitet ist. Steuerliche Gestaltungen innerhalb einer GmbH haben u.a. das Ziel, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Gesetz setzt der Gestaltung im Wesentlichen zwei Grenzen, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Dies sind die Regelungen zur vGA und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In steuerrechtlicher Hinsicht schränkt die vGA die Gestaltung ein. Eine unzulässige Gestaltung hat steuerrechtliche Folgen. Wird die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten, kann dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen für die GmbH, für den Geschäftsführer und auch für einen möglicherweise Beteiligten nach sich ziehen.
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 2,5, Rheinische Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Trotz der Fülle der bestehenden Literatur und Rechtsprechung gehört die Thematik der verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA) zu den umstrittensten und unübersichtlichsten Themen des Steuerrechts. An einer Legaldefinition des Begriffes vGA fehlt es. Ohne den Begriff der vGA zu definieren, verwendet der Gesetzgeber ihn und seine Rechtsfolgen mehrfach. Die Rechtssprechung hat es sich zur Aufgabe gemacht, Grundsätze zum Begriff und des Anwendungsbereichs der vGA herauszuarbeiten. Doch auch innerhalb der Rspr. des I. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) und des VIII. Senats des BFH gibt es Abweichungen. Der Zweck der vGA besteht darin, eine Verminderung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Körperschaft aufgrund von Geschäftsvorgängen zu vermeiden, die ihren Ausgangspunkt im Gesellschaftsverhältnis und damit im Bereich der Einkommensverwendung haben.
Die einzelnen Vorgänge sind darauf zu untersuchen, ob ihr Rechtsgrund ihrem Wesen nach im Gesellschaftsverhältnis und damit der Einkommensverwendung darstellt oder die Vorgänge eine Teilnahme am Marktgeschehen darstellen und zum Bereich der Einkommenserzielung gehören. Wird der einzelne Vorgang falsch dargestellt, stellt das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Körperschaft dar. Das Trennungsprinzip zwischen Besteuerung der Körperschaft und Besteuerung des Gesellschafters erfordert eine Unterscheidung in betriebliche und gesellschaftsbezogene Vorgänge, da Körperschaft und Gesellschafter über getrennte Vermögenssphären verfügen. Die vGA tritt überwiegend bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Dies liegt darin begründet, dass die GmbH im deutschen Rechtsraum stark verbreitet ist. Steuerliche Gestaltungen innerhalb einer GmbH haben u.a. das Ziel, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Gesetz setzt der Gestaltung im Wesentlichen zwei Grenzen, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Dies sind die Regelungen zur vGA und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In steuerrechtlicher Hinsicht schränkt die vGA die Gestaltung ein. Eine unzulässige Gestaltung hat steuerrechtliche Folgen. Wird die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten, kann dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen für die GmbH, für den Geschäftsführer und auch für einen möglicherweise Beteiligten nach sich ziehen.
Die einzelnen Vorgänge sind darauf zu untersuchen, ob ihr Rechtsgrund ihrem Wesen nach im Gesellschaftsverhältnis und damit der Einkommensverwendung darstellt oder die Vorgänge eine Teilnahme am Marktgeschehen darstellen und zum Bereich der Einkommenserzielung gehören. Wird der einzelne Vorgang falsch dargestellt, stellt das zu versteuernde Einkommen der Körperschaft nicht die tatsächliche Leistungsfähigkeit der Körperschaft dar. Das Trennungsprinzip zwischen Besteuerung der Körperschaft und Besteuerung des Gesellschafters erfordert eine Unterscheidung in betriebliche und gesellschaftsbezogene Vorgänge, da Körperschaft und Gesellschafter über getrennte Vermögenssphären verfügen. Die vGA tritt überwiegend bei den Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) auf. Dies liegt darin begründet, dass die GmbH im deutschen Rechtsraum stark verbreitet ist. Steuerliche Gestaltungen innerhalb einer GmbH haben u.a. das Ziel, die Steuerbelastung auf ein Minimum zu reduzieren.
Das Gesetz setzt der Gestaltung im Wesentlichen zwei Grenzen, deren Überschreitung unterschiedliche Konsequenzen hat. Dies sind die Regelungen zur vGA und der Tatbestand der Steuerhinterziehung. In steuerrechtlicher Hinsicht schränkt die vGA die Gestaltung ein. Eine unzulässige Gestaltung hat steuerrechtliche Folgen. Wird die Grenze zur Steuerhinterziehung überschritten, kann dies steuerstrafrechtliche Konsequenzen für die GmbH, für den Geschäftsführer und auch für einen möglicherweise Beteiligten nach sich ziehen.
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Steuern |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 76 S. |
ISBN-13: | 9783668225558 |
ISBN-10: | 3668225559 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Seng, Vanessa |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 6 mm |
Von/Mit: | Vanessa Seng |
Erscheinungsdatum: | 11.07.2016 |
Gewicht: | 0,124 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2016 |
---|---|
Fachbereich: | Steuern |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 76 S. |
ISBN-13: | 9783668225558 |
ISBN-10: | 3668225559 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Seng, Vanessa |
Auflage: | 3. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 6 mm |
Von/Mit: | Vanessa Seng |
Erscheinungsdatum: | 11.07.2016 |
Gewicht: | 0,124 kg |
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