Dekorationsartikel gehören nicht zum Leistungsumfang.
Sprache:
Deutsch
119,90 €*
Versandkostenfrei per Post / DHL
Lieferzeit 4-7 Werktage
Kategorien:
Beschreibung
In der Textstruktur des Rechtsstaats hat die richterliche Entscheidungsbegründung die Aufgabe, demokratische Legitimität vom Gesetz auf das konkrete Urteil zu übertragen. Christensen und Kudlich gehen in drei großen Schritten der Frage nach, wie die Begründung dieser Aufgabe gerecht wird:
In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß.
In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert.
Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß.
In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert.
Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
In der Textstruktur des Rechtsstaats hat die richterliche Entscheidungsbegründung die Aufgabe, demokratische Legitimität vom Gesetz auf das konkrete Urteil zu übertragen. Christensen und Kudlich gehen in drei großen Schritten der Frage nach, wie die Begründung dieser Aufgabe gerecht wird:
In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß.
In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert.
Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
In einem historischen Teil wird zunächst gezeigt, wie die Rechtswissenschaft die Rolle der Begründung versteht. Dieses Verständnis ist in sich gespalten. Die herkömmliche Auffassung versteht den Legitimationstransfer semantisch und will die Entscheidung mittels Bedeutungsregeln aus dem Gesetz ableiten. Neuere Ansätze schlagen einen pragmatischen Relevanzhorizont vor, wonach der Legitimationstransfer durch die Argumentation im Verfahren erfolgen muß.
In einem kritischen Teil wird das Selbstverständnis der Juristen mit den Nachbarwissenschaften konfrontiert: Die Linguistik bestätigt die Auffassungen, die betonen, daß die Sprache oder Semantik der Gesetze allein die Bestimmtheit der Entscheidung nicht vorgeben kann. Bestimmtheit gewinnt ein Text erst durch die Verständigungsanstrengung von Personen in einer Situation. Damit kommt das Gerichtsverfahren in den Blick, das mit Hilfe der soziologischen Diskursanalyse als Konflikt um Sachverhaltserzählung und Bedeutung des Gesetzes rekonstruiert wird. Eine Ergänzung liefert die philosophische Argumentationstheorie, die Struktur und Geltung von Argumenten präzisiert.
Der systematische Teil versteht sich als exemplarische Explikation des impliziten Wissens der Praxis über die Begründung: Ansatzpunkt sind die gesetzlichen Vorgaben von Verfassung und einfachem Recht. An diesen wird das methodische Vorgehen der Praxis gemessen. Die Strukturierung erfolgt auf den drei Ebenen einzelner Argumente, vollständiger Entscheidungen und ganzer Entscheidungsketten. Eine solche Theorie der Praxis führt zur Verschiebung der Fragestellung: Statt nur darzustellen, wo das Recht gefunden wurde, muss die Begründung darlegen, wie das Recht gemacht wird. Nur wenn die Begründung den besseren Argumenten den Vorzug gibt, gelingt der Legitimationstransfer.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: Begründungen im Recht als Rechtfertigungstexte innerhalb einer rechtsstaatlichen Textstruktur - 2. Teil: Vom Scheitern der semantischen Konzeption zum Problem der Pragmatik: Das monologisch-richterzentrierte Modell - Das diskursiv-verfahrenszentrierte Modell - 3. Teil: Die vergessenen pragmatischen Bindungen: Sprachliche, soziale und argumentative Bedingungen richterlichen Entscheidens: Sprachliche Bedingungen: Kann Sprache die Entscheidung des Richters steuern? - Soziale Bedingungen: Welche Rolle kommt dem praktischen Gerichtsverfahren zu? - Argumentative Bedingungen: Wann ist eine Begründung argumentativ gültig? - 4. Teil: Perspektiven für eine praktische Einlösung verfassungsrechtlicher Vorgaben: Der Abstand zwischen Können und Wissen als Ansatzpunkt einer Theorie der Praxis - Die normativen Anforderungen der Verfassung und einfachgesetzlicher Vorschriften - Die juristische Methodik als Instrument zur Entscheidung von Bedeutungskonflikten - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Personenverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Schriften zur Rechtstheorie |
Inhalt: | 500 S. |
ISBN-13: | 9783428105441 |
ISBN-10: | 3428105443 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: |
Christensen, Ralph
Kudlich, Hans |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Schriften zur Rechtstheorie |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 233 x 157 x 27 mm |
Von/Mit: | Ralph Christensen (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 25.09.2001 |
Gewicht: | 0,756 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: 1. Teil: Problemstellung: Begründungen im Recht als Rechtfertigungstexte innerhalb einer rechtsstaatlichen Textstruktur - 2. Teil: Vom Scheitern der semantischen Konzeption zum Problem der Pragmatik: Das monologisch-richterzentrierte Modell - Das diskursiv-verfahrenszentrierte Modell - 3. Teil: Die vergessenen pragmatischen Bindungen: Sprachliche, soziale und argumentative Bedingungen richterlichen Entscheidens: Sprachliche Bedingungen: Kann Sprache die Entscheidung des Richters steuern? - Soziale Bedingungen: Welche Rolle kommt dem praktischen Gerichtsverfahren zu? - Argumentative Bedingungen: Wann ist eine Begründung argumentativ gültig? - 4. Teil: Perspektiven für eine praktische Einlösung verfassungsrechtlicher Vorgaben: Der Abstand zwischen Können und Wissen als Ansatzpunkt einer Theorie der Praxis - Die normativen Anforderungen der Verfassung und einfachgesetzlicher Vorschriften - Die juristische Methodik als Instrument zur Entscheidung von Bedeutungskonflikten - Zusammenfassung - Literaturverzeichnis - Personenverzeichnis - Sachwortverzeichnis
Details
Erscheinungsjahr: | 2001 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Schriften zur Rechtstheorie |
Inhalt: | 500 S. |
ISBN-13: | 9783428105441 |
ISBN-10: | 3428105443 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: |
Christensen, Ralph
Kudlich, Hans |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Schriften zur Rechtstheorie |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 233 x 157 x 27 mm |
Von/Mit: | Ralph Christensen (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 25.09.2001 |
Gewicht: | 0,756 kg |
Sicherheitshinweis