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Beschreibung
Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Auslegungsprobleme eher vermehrt als vermindert worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate des Bundesgerichtshofes differiert untereinander erheblich, was für die Praxis deshalb besonders heikel ist, weil der spezifische Strafgrund der Untreue durch blankettartige Verweisungen unklar wird und zunehmend ein lediglich formal rechtswidriges oder gar nur unmoralisches Verhalten der Rechtsprechung als Ausgangspunkt für einen Vermögensschaden genügt.
Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.
Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.
Die Untreue (§ 266 StGB) hat sich zum wichtigsten und umstrittensten Delikt des gesamten Wirtschaftsstrafrechts entwickelt. Durch eine Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts sind die Auslegungsprobleme eher vermehrt als vermindert worden. Die Rechtsprechung der verschiedenen Strafsenate des Bundesgerichtshofes differiert untereinander erheblich, was für die Praxis deshalb besonders heikel ist, weil der spezifische Strafgrund der Untreue durch blankettartige Verweisungen unklar wird und zunehmend ein lediglich formal rechtswidriges oder gar nur unmoralisches Verhalten der Rechtsprechung als Ausgangspunkt für einen Vermögensschaden genügt.
Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.
Der hier angezeigte Praxiskommentar der Untreue ist keine bloße auf den Stand vom 1.1.2017 gebrachte Neubearbeitung der 12. Auflage des Leipziger Kommentars, sondern konzentriert sich auf die die Praxis bedrängenden Probleme, ohne aber deswegen zu einer bloßen Aufzählung höchstrichterlicher Entscheidungen zu degenerieren. Vielmehr verfolgt er in kritischer Auseinandersetzung mit der überbordenden Literatur und Rechtsprechung das Ziel, in der gegenwärtig unübersichtlichen Situation durch eine systematisch geschlossene Darstellung des Untreue-Unrechts Orientierungssicherheit zu schaffen und der Rechtsprechung Anregungen für eine einheitliche Linie in der mit Schlagworten wie der Evidenz nicht wirklich geordneten Kasuistik zu geben.
Über den Autor
Bernd Schünemann, Universität München.
Zusammenfassung
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Details
Erscheinungsjahr: | 2017 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | De Gruyter Kommentar |
Inhalt: |
XXXIII
215 S. |
ISBN-13: | 9783110306705 |
ISBN-10: | 3110306700 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | HC runder Rücken kaschiert |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Schünemann, Bernd |
Hersteller: |
De Gruyter
de Gruyter, Walter, GmbH De Gruyter Kommentar |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 246 x 175 x 20 mm |
Von/Mit: | Bernd Schünemann |
Erscheinungsdatum: | 10.07.2017 |
Gewicht: | 0,609 kg |
Über den Autor
Bernd Schünemann, Universität München.
Zusammenfassung
Exklusives Verkaufsrecht für: Gesamte Welt.
Details
Erscheinungsjahr: | 2017 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | De Gruyter Kommentar |
Inhalt: |
XXXIII
215 S. |
ISBN-13: | 9783110306705 |
ISBN-10: | 3110306700 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | HC runder Rücken kaschiert |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Schünemann, Bernd |
Hersteller: |
De Gruyter
de Gruyter, Walter, GmbH De Gruyter Kommentar |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 246 x 175 x 20 mm |
Von/Mit: | Bernd Schünemann |
Erscheinungsdatum: | 10.07.2017 |
Gewicht: | 0,609 kg |
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