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Beschreibung
Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.
Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit § 13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ist, ist seither ungeklärt; Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft haben dieses Merkmal bislang weitgehend ignoriert. Markus Wagner geht diesem Sachverhalt nach und entwickelt eine Antwort auf die Frage, welche Funktion der Entsprechungsklausel innerhalb der Unterlassungsdogmatik zukommt und wie sie inhaltlich auszufüllen ist.
Über den Autor
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Akademischer Rat auf Zeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2014-16 Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung in Hessen; 2015 Promotion (Gießen); 2022 Habilitation (Gießen); Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Details
Erscheinungsjahr: | 2024 |
---|---|
Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Jus Poenale |
Inhalt: |
XIV
328 S. |
ISBN-13: | 9783161634048 |
ISBN-10: | 3161634047 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Wagner, Markus |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
Mohr Siebeck GmbH & Co. KG |
Verantwortliche Person für die EU: | Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 18, D-72074 Tübingen, info@mohr.de |
Maße: | 256 x 162 x 30 mm |
Von/Mit: | Markus Wagner |
Erscheinungsdatum: | 12.09.2024 |
Gewicht: | 0,65 kg |
Über den Autor
Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg; Wissenschaftlicher Mitarbeiter und später Akademischer Rat auf Zeit an der Justus-Liebig-Universität Gießen; 2014-16 Juristischer Vorbereitungsdienst und Zweite Juristische Staatsprüfung in Hessen; 2015 Promotion (Gießen); 2022 Habilitation (Gießen); Inhaber der Professur für Straf- und Strafprozessrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Details
Erscheinungsjahr: | 2024 |
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Fachbereich: | Strafrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Reihe: | Jus Poenale |
Inhalt: |
XIV
328 S. |
ISBN-13: | 9783161634048 |
ISBN-10: | 3161634047 |
Sprache: | Deutsch |
Einband: | Gebunden |
Autor: | Wagner, Markus |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: |
Mohr Siebeck GmbH & Co. K
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Verantwortliche Person für die EU: | Mohr Siebeck GmbH & Co. KG, Wilhelmstr. 18, D-72074 Tübingen, info@mohr.de |
Maße: | 256 x 162 x 30 mm |
Von/Mit: | Markus Wagner |
Erscheinungsdatum: | 12.09.2024 |
Gewicht: | 0,65 kg |
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