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Beschreibung
Sind Ausführungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz für Wirtschaftsjuristen tatsächlich nötig? Ist es nicht selbstverständlich, dass Wirtschaftsjuristen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts Rechtsdienstleistungen auf selbständiger Basis erbringen dürfen?
Diese Frage stellen sich viele Absolventen von juristischen Kombinationsstudiengängen wie zum Beispiel Wirtschaftsjuristen oder Verwaltungsjuristen.
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen, oder ihnen Gleichgestellte, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Wirtschaftsjuristen, die sich in die Selbständigkeit wagen, werden regelmäßig auf Unterlassung in Anspruch genommen und somit vom Markt verdrängt. Um dem entgegenzuwirken klagte sich der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen (WJFH) bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Die Verfassungsbeschwerde liegt nun zur Annahme. Fraglich ist nun, ob bei einer Annahmequote von 2 bis 3 Prozent auch tatsächlich über die Sache entschieden wird. Welcher Volljurist möchte schon über den Niedergang seines Monopols entscheiden müssen?
Genau aus diesem Grund sind Ausführungen nicht nur nötig, sondern auch wichtig. Die folgenden Ausführungen sollen deshalb zur Diskussion anregen und alle, die es betrifft für den Rechtsdienstleistungsmarkt sensibilisieren.
Die Ausführungen vermitteln einen guten Überblick über die Rechtslage. Von besonderem Interesse dürften die Ausführungen für Absolventen von Kombinationsstudiengängen sein, die mit dem Gedanken spielen, selbständig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu wollen.
Diese Frage stellen sich viele Absolventen von juristischen Kombinationsstudiengängen wie zum Beispiel Wirtschaftsjuristen oder Verwaltungsjuristen.
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen, oder ihnen Gleichgestellte, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Wirtschaftsjuristen, die sich in die Selbständigkeit wagen, werden regelmäßig auf Unterlassung in Anspruch genommen und somit vom Markt verdrängt. Um dem entgegenzuwirken klagte sich der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen (WJFH) bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Die Verfassungsbeschwerde liegt nun zur Annahme. Fraglich ist nun, ob bei einer Annahmequote von 2 bis 3 Prozent auch tatsächlich über die Sache entschieden wird. Welcher Volljurist möchte schon über den Niedergang seines Monopols entscheiden müssen?
Genau aus diesem Grund sind Ausführungen nicht nur nötig, sondern auch wichtig. Die folgenden Ausführungen sollen deshalb zur Diskussion anregen und alle, die es betrifft für den Rechtsdienstleistungsmarkt sensibilisieren.
Die Ausführungen vermitteln einen guten Überblick über die Rechtslage. Von besonderem Interesse dürften die Ausführungen für Absolventen von Kombinationsstudiengängen sein, die mit dem Gedanken spielen, selbständig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu wollen.
Sind Ausführungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz für Wirtschaftsjuristen tatsächlich nötig? Ist es nicht selbstverständlich, dass Wirtschaftsjuristen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts Rechtsdienstleistungen auf selbständiger Basis erbringen dürfen?
Diese Frage stellen sich viele Absolventen von juristischen Kombinationsstudiengängen wie zum Beispiel Wirtschaftsjuristen oder Verwaltungsjuristen.
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen, oder ihnen Gleichgestellte, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Wirtschaftsjuristen, die sich in die Selbständigkeit wagen, werden regelmäßig auf Unterlassung in Anspruch genommen und somit vom Markt verdrängt. Um dem entgegenzuwirken klagte sich der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen (WJFH) bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Die Verfassungsbeschwerde liegt nun zur Annahme. Fraglich ist nun, ob bei einer Annahmequote von 2 bis 3 Prozent auch tatsächlich über die Sache entschieden wird. Welcher Volljurist möchte schon über den Niedergang seines Monopols entscheiden müssen?
Genau aus diesem Grund sind Ausführungen nicht nur nötig, sondern auch wichtig. Die folgenden Ausführungen sollen deshalb zur Diskussion anregen und alle, die es betrifft für den Rechtsdienstleistungsmarkt sensibilisieren.
Die Ausführungen vermitteln einen guten Überblick über die Rechtslage. Von besonderem Interesse dürften die Ausführungen für Absolventen von Kombinationsstudiengängen sein, die mit dem Gedanken spielen, selbständig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu wollen.
Diese Frage stellen sich viele Absolventen von juristischen Kombinationsstudiengängen wie zum Beispiel Wirtschaftsjuristen oder Verwaltungsjuristen.
Die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen, oder ihnen Gleichgestellte, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Die Wirtschaftsjuristen, die sich in die Selbständigkeit wagen, werden regelmäßig auf Unterlassung in Anspruch genommen und somit vom Markt verdrängt. Um dem entgegenzuwirken klagte sich der Bundesverband der Wirtschaftsjuristen (WJFH) bis zum Bundesverfassungsgericht durch. Die Verfassungsbeschwerde liegt nun zur Annahme. Fraglich ist nun, ob bei einer Annahmequote von 2 bis 3 Prozent auch tatsächlich über die Sache entschieden wird. Welcher Volljurist möchte schon über den Niedergang seines Monopols entscheiden müssen?
Genau aus diesem Grund sind Ausführungen nicht nur nötig, sondern auch wichtig. Die folgenden Ausführungen sollen deshalb zur Diskussion anregen und alle, die es betrifft für den Rechtsdienstleistungsmarkt sensibilisieren.
Die Ausführungen vermitteln einen guten Überblick über die Rechtslage. Von besonderem Interesse dürften die Ausführungen für Absolventen von Kombinationsstudiengängen sein, die mit dem Gedanken spielen, selbständig außergerichtliche Rechtsdienstleistungen in Deutschland erbringen zu wollen.
Über den Autor
Der Autor ist Kaufmann und Wirtschaftsjurist (LL.M.).
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titel: | Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen |
Inhalt: | 96 S. |
ISBN-13: | 9783734766152 |
ISBN-10: | 373476615X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Böttger, Marcel |
Hersteller: | BoD - Books on Demand |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 297 x 210 x 7 mm |
Von/Mit: | Marcel Böttger |
Erscheinungsdatum: | 20.02.2015 |
Gewicht: | 0,304 kg |
Über den Autor
Der Autor ist Kaufmann und Wirtschaftsjurist (LL.M.).
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Titel: | Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und die selbständige Erbringung außergerichtlicher Rechtsdienstleistungen durch Wirtschaftsjuristen |
Inhalt: | 96 S. |
ISBN-13: | 9783734766152 |
ISBN-10: | 373476615X |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Böttger, Marcel |
Hersteller: | BoD - Books on Demand |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 297 x 210 x 7 mm |
Von/Mit: | Marcel Böttger |
Erscheinungsdatum: | 20.02.2015 |
Gewicht: | 0,304 kg |
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