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Beschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät), Veranstaltung: Sterbekultur heute - medizinethische Fragen am Ende des Lebens, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitige Sterbehilfediskussion in Österreich, angeregt durch die Stellungnahme der Bioethikkommission zu ¿Sterben in Würde¿ vom 9. Februar 2015, zeigt auf, dass hier ein sehr heißes Thema angesprochen wurde.
Vor allem die Empfehlung der Mehrheit der Kommission an die Regierung den § 78 StGB zu reformieren und zwar ¿für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten¿ hat zu heftigen und zum Teil sehr emotionalen Reaktionen von allen Seiten geführt. Die verschiedenen Parteien in Österreich haben sich seitdem kontrovers zu dieser Sterbehilfe-debatte rund um die Erlaubtheit von Beihilfe zum Suizid durch Angehörige in Ausnahmefällen gemeldet.
Sehr vage formulierte die Bioethikkommission die empfohlene Hilfeleistung seitens der Ärzte bei der Suizidfrage: ¿Darüber hinaus sollte die Hilfeleistung durch Ärzte beim Suizid in bestimmten Fällen entkriminalisiert werden.¿ Hier könnte nicht nur ärztlich assistierter Suizid verstanden werden, sondern auch die Tötung auf Verlangen eines Suizidenten.
Wie auch immer, eine einheitliche Linie scheint in der Regierung noch nicht vorzuliegen und so heißt es zunächst einmal abwarten, ob sich die gesetzliche Lage in Österreich ändern wird oder nicht, und wenn ja, in welchem Ausmaße dies geschehen wird.
Unabhängig davon ist es grundsätzlich positiv, dass das Tabuthema der heutigen Gesellschaft Leiden und Sterben und Tod wieder einmal in die Öffentlichkeit getragen worden ist und so der Einzelne aufgefordert wurde, sich über Leiden und den Tod im Allgemeinen, wie auch mit dem eigenen Tod in speziellen, Gedanken zu machen, eventuell dabei auch in dem Sinne, dass das Sterben zum Leben gehört, der Tod kein Versagen der Medizin darstellt, sondern uns vom ersten Atemzug an umgibt, wie es in einer Antiphon aus dem 11. Jahrhundert heißt: ¿Media vita in morte sumus.¿
Und genau hierin wird der Wandel vom christlichen Abendland in eine wertplurale Gesellschaft sehr deutlich. Denn im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich heutzutage die Einstellung zum Leben und damit auch zu Krankheit und Tod, wesentlich geändert. [...]
Vor allem die Empfehlung der Mehrheit der Kommission an die Regierung den § 78 StGB zu reformieren und zwar ¿für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten¿ hat zu heftigen und zum Teil sehr emotionalen Reaktionen von allen Seiten geführt. Die verschiedenen Parteien in Österreich haben sich seitdem kontrovers zu dieser Sterbehilfe-debatte rund um die Erlaubtheit von Beihilfe zum Suizid durch Angehörige in Ausnahmefällen gemeldet.
Sehr vage formulierte die Bioethikkommission die empfohlene Hilfeleistung seitens der Ärzte bei der Suizidfrage: ¿Darüber hinaus sollte die Hilfeleistung durch Ärzte beim Suizid in bestimmten Fällen entkriminalisiert werden.¿ Hier könnte nicht nur ärztlich assistierter Suizid verstanden werden, sondern auch die Tötung auf Verlangen eines Suizidenten.
Wie auch immer, eine einheitliche Linie scheint in der Regierung noch nicht vorzuliegen und so heißt es zunächst einmal abwarten, ob sich die gesetzliche Lage in Österreich ändern wird oder nicht, und wenn ja, in welchem Ausmaße dies geschehen wird.
Unabhängig davon ist es grundsätzlich positiv, dass das Tabuthema der heutigen Gesellschaft Leiden und Sterben und Tod wieder einmal in die Öffentlichkeit getragen worden ist und so der Einzelne aufgefordert wurde, sich über Leiden und den Tod im Allgemeinen, wie auch mit dem eigenen Tod in speziellen, Gedanken zu machen, eventuell dabei auch in dem Sinne, dass das Sterben zum Leben gehört, der Tod kein Versagen der Medizin darstellt, sondern uns vom ersten Atemzug an umgibt, wie es in einer Antiphon aus dem 11. Jahrhundert heißt: ¿Media vita in morte sumus.¿
Und genau hierin wird der Wandel vom christlichen Abendland in eine wertplurale Gesellschaft sehr deutlich. Denn im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich heutzutage die Einstellung zum Leben und damit auch zu Krankheit und Tod, wesentlich geändert. [...]
Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 2, Karl-Franzens-Universität Graz (Institut für Philosophie an der Katholisch-Theologischen Fakultät), Veranstaltung: Sterbekultur heute - medizinethische Fragen am Ende des Lebens, Sprache: Deutsch, Abstract: Die derzeitige Sterbehilfediskussion in Österreich, angeregt durch die Stellungnahme der Bioethikkommission zu ¿Sterben in Würde¿ vom 9. Februar 2015, zeigt auf, dass hier ein sehr heißes Thema angesprochen wurde.
Vor allem die Empfehlung der Mehrheit der Kommission an die Regierung den § 78 StGB zu reformieren und zwar ¿für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten¿ hat zu heftigen und zum Teil sehr emotionalen Reaktionen von allen Seiten geführt. Die verschiedenen Parteien in Österreich haben sich seitdem kontrovers zu dieser Sterbehilfe-debatte rund um die Erlaubtheit von Beihilfe zum Suizid durch Angehörige in Ausnahmefällen gemeldet.
Sehr vage formulierte die Bioethikkommission die empfohlene Hilfeleistung seitens der Ärzte bei der Suizidfrage: ¿Darüber hinaus sollte die Hilfeleistung durch Ärzte beim Suizid in bestimmten Fällen entkriminalisiert werden.¿ Hier könnte nicht nur ärztlich assistierter Suizid verstanden werden, sondern auch die Tötung auf Verlangen eines Suizidenten.
Wie auch immer, eine einheitliche Linie scheint in der Regierung noch nicht vorzuliegen und so heißt es zunächst einmal abwarten, ob sich die gesetzliche Lage in Österreich ändern wird oder nicht, und wenn ja, in welchem Ausmaße dies geschehen wird.
Unabhängig davon ist es grundsätzlich positiv, dass das Tabuthema der heutigen Gesellschaft Leiden und Sterben und Tod wieder einmal in die Öffentlichkeit getragen worden ist und so der Einzelne aufgefordert wurde, sich über Leiden und den Tod im Allgemeinen, wie auch mit dem eigenen Tod in speziellen, Gedanken zu machen, eventuell dabei auch in dem Sinne, dass das Sterben zum Leben gehört, der Tod kein Versagen der Medizin darstellt, sondern uns vom ersten Atemzug an umgibt, wie es in einer Antiphon aus dem 11. Jahrhundert heißt: ¿Media vita in morte sumus.¿
Und genau hierin wird der Wandel vom christlichen Abendland in eine wertplurale Gesellschaft sehr deutlich. Denn im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich heutzutage die Einstellung zum Leben und damit auch zu Krankheit und Tod, wesentlich geändert. [...]
Vor allem die Empfehlung der Mehrheit der Kommission an die Regierung den § 78 StGB zu reformieren und zwar ¿für Angehörige und persönlich nahe stehende Personen eine Straflosigkeit vorzusehen, wenn sie einer an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung leidenden Person beim Suizid Hilfe leisten¿ hat zu heftigen und zum Teil sehr emotionalen Reaktionen von allen Seiten geführt. Die verschiedenen Parteien in Österreich haben sich seitdem kontrovers zu dieser Sterbehilfe-debatte rund um die Erlaubtheit von Beihilfe zum Suizid durch Angehörige in Ausnahmefällen gemeldet.
Sehr vage formulierte die Bioethikkommission die empfohlene Hilfeleistung seitens der Ärzte bei der Suizidfrage: ¿Darüber hinaus sollte die Hilfeleistung durch Ärzte beim Suizid in bestimmten Fällen entkriminalisiert werden.¿ Hier könnte nicht nur ärztlich assistierter Suizid verstanden werden, sondern auch die Tötung auf Verlangen eines Suizidenten.
Wie auch immer, eine einheitliche Linie scheint in der Regierung noch nicht vorzuliegen und so heißt es zunächst einmal abwarten, ob sich die gesetzliche Lage in Österreich ändern wird oder nicht, und wenn ja, in welchem Ausmaße dies geschehen wird.
Unabhängig davon ist es grundsätzlich positiv, dass das Tabuthema der heutigen Gesellschaft Leiden und Sterben und Tod wieder einmal in die Öffentlichkeit getragen worden ist und so der Einzelne aufgefordert wurde, sich über Leiden und den Tod im Allgemeinen, wie auch mit dem eigenen Tod in speziellen, Gedanken zu machen, eventuell dabei auch in dem Sinne, dass das Sterben zum Leben gehört, der Tod kein Versagen der Medizin darstellt, sondern uns vom ersten Atemzug an umgibt, wie es in einer Antiphon aus dem 11. Jahrhundert heißt: ¿Media vita in morte sumus.¿
Und genau hierin wird der Wandel vom christlichen Abendland in eine wertplurale Gesellschaft sehr deutlich. Denn im Gegensatz zu früheren Zeiten hat sich heutzutage die Einstellung zum Leben und damit auch zu Krankheit und Tod, wesentlich geändert. [...]
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Geisteswissenschaften, Kunst, Musik, Philosophie |
Jahrhundert: | Antike |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Thema: | Lexika |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 48 S. |
ISBN-13: | 9783668095182 |
ISBN-10: | 3668095183 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Kumpitsch, Ottilie |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Ottilie Kumpitsch |
Erscheinungsdatum: | 30.11.2015 |
Gewicht: | 0,084 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2015 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Geisteswissenschaften, Kunst, Musik, Philosophie |
Jahrhundert: | Antike |
Rubrik: | Geisteswissenschaften |
Thema: | Lexika |
Medium: | Taschenbuch |
Inhalt: | 48 S. |
ISBN-13: | 9783668095182 |
ISBN-10: | 3668095183 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Kumpitsch, Ottilie |
Auflage: | 1. Auflage |
Hersteller: | GRIN Verlag |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 210 x 148 x 4 mm |
Von/Mit: | Ottilie Kumpitsch |
Erscheinungsdatum: | 30.11.2015 |
Gewicht: | 0,084 kg |
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