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Beschreibung
Aus dem römischen Aktionendenken folgt, daß sich ein Anspruch nur dann verwirklichen ließ, wenn hierfür eine geeignete Klage vorhanden war. Die Anerkennung neuer Ansprüche konnte daher im Wege der Rechtsfortbildung nur dadurch erfolgen, daß es zur Schaffung neuer Klagen durch den Prätor kam. In den Digesten gibt es eine Vielzahl von - zum Teil heftig umstrittenen und häufig der Interpolation verdächtigten - Stellen, in denen es um actiones in factum geht, die der Schaffung von neuen Klagen dienten.
Neben der Kategorie der actiones in factum findet sich die Kategorie der Klagen mit einer formula in factum concepta, wie sie in den Institutionen des Gaius beschrieben werden, d. h. Klagen mit einer auf den Tatbestand im Sinne des tatsächlichen Lebenssachverhalts abstellenden Klagformel. Das Verhältnis dieser beiden Kategorien ist nicht abschließend geklärt. Die klageerweiternden actiones in factum, insbesondere im Zusammenhang mit der lex Aquilia, sowie die auf Innominatkontrakte anwendbaren actiones in factum civiles wurden in jüngster Zeit mehrfach untersucht. Die vorliegende Abhandlung befaßt sich mit den - bisher nur am Rande behandelten - eigenständigen actiones in factum im nichtvertraglichen Bereich. Ziel ist es, deren Bedeutung sowie das Verhältnis zu den klageerweiternden actiones in factum und zu den Klagen mit formula in factum concepta zu klären.
Anhand einer Untersuchung der Quellen wird gezeigt, daß die eigenständigen actiones in factum - entgegen den derzeit vertretenen Thesen - weder notwendig auf den Einzelfall zugeschnitten waren noch zwingend eine formula in factum concepta besaßen.
Neben der Kategorie der actiones in factum findet sich die Kategorie der Klagen mit einer formula in factum concepta, wie sie in den Institutionen des Gaius beschrieben werden, d. h. Klagen mit einer auf den Tatbestand im Sinne des tatsächlichen Lebenssachverhalts abstellenden Klagformel. Das Verhältnis dieser beiden Kategorien ist nicht abschließend geklärt. Die klageerweiternden actiones in factum, insbesondere im Zusammenhang mit der lex Aquilia, sowie die auf Innominatkontrakte anwendbaren actiones in factum civiles wurden in jüngster Zeit mehrfach untersucht. Die vorliegende Abhandlung befaßt sich mit den - bisher nur am Rande behandelten - eigenständigen actiones in factum im nichtvertraglichen Bereich. Ziel ist es, deren Bedeutung sowie das Verhältnis zu den klageerweiternden actiones in factum und zu den Klagen mit formula in factum concepta zu klären.
Anhand einer Untersuchung der Quellen wird gezeigt, daß die eigenständigen actiones in factum - entgegen den derzeit vertretenen Thesen - weder notwendig auf den Einzelfall zugeschnitten waren noch zwingend eine formula in factum concepta besaßen.
Aus dem römischen Aktionendenken folgt, daß sich ein Anspruch nur dann verwirklichen ließ, wenn hierfür eine geeignete Klage vorhanden war. Die Anerkennung neuer Ansprüche konnte daher im Wege der Rechtsfortbildung nur dadurch erfolgen, daß es zur Schaffung neuer Klagen durch den Prätor kam. In den Digesten gibt es eine Vielzahl von - zum Teil heftig umstrittenen und häufig der Interpolation verdächtigten - Stellen, in denen es um actiones in factum geht, die der Schaffung von neuen Klagen dienten.
Neben der Kategorie der actiones in factum findet sich die Kategorie der Klagen mit einer formula in factum concepta, wie sie in den Institutionen des Gaius beschrieben werden, d. h. Klagen mit einer auf den Tatbestand im Sinne des tatsächlichen Lebenssachverhalts abstellenden Klagformel. Das Verhältnis dieser beiden Kategorien ist nicht abschließend geklärt. Die klageerweiternden actiones in factum, insbesondere im Zusammenhang mit der lex Aquilia, sowie die auf Innominatkontrakte anwendbaren actiones in factum civiles wurden in jüngster Zeit mehrfach untersucht. Die vorliegende Abhandlung befaßt sich mit den - bisher nur am Rande behandelten - eigenständigen actiones in factum im nichtvertraglichen Bereich. Ziel ist es, deren Bedeutung sowie das Verhältnis zu den klageerweiternden actiones in factum und zu den Klagen mit formula in factum concepta zu klären.
Anhand einer Untersuchung der Quellen wird gezeigt, daß die eigenständigen actiones in factum - entgegen den derzeit vertretenen Thesen - weder notwendig auf den Einzelfall zugeschnitten waren noch zwingend eine formula in factum concepta besaßen.
Neben der Kategorie der actiones in factum findet sich die Kategorie der Klagen mit einer formula in factum concepta, wie sie in den Institutionen des Gaius beschrieben werden, d. h. Klagen mit einer auf den Tatbestand im Sinne des tatsächlichen Lebenssachverhalts abstellenden Klagformel. Das Verhältnis dieser beiden Kategorien ist nicht abschließend geklärt. Die klageerweiternden actiones in factum, insbesondere im Zusammenhang mit der lex Aquilia, sowie die auf Innominatkontrakte anwendbaren actiones in factum civiles wurden in jüngster Zeit mehrfach untersucht. Die vorliegende Abhandlung befaßt sich mit den - bisher nur am Rande behandelten - eigenständigen actiones in factum im nichtvertraglichen Bereich. Ziel ist es, deren Bedeutung sowie das Verhältnis zu den klageerweiternden actiones in factum und zu den Klagen mit formula in factum concepta zu klären.
Anhand einer Untersuchung der Quellen wird gezeigt, daß die eigenständigen actiones in factum - entgegen den derzeit vertretenen Thesen - weder notwendig auf den Einzelfall zugeschnitten waren noch zwingend eine formula in factum concepta besaßen.
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung: Die Beschreibung der actiones in factum als neue Klagen - Der Begriff der formula in factum concepta - § 2 Der Stand der Meinungen: Die Gleichsetzung der actiones in factum mit den Klagen, die eine formula in factum concepta besitzen - Die actiones in factum als auf den Einzelfall zugeschnittene Klagen - Ausblick - § 3 Das Verhältnis von actiones in factum und actiones utiles: Klageerweiternde actiones utiles und actiones in factum in der Zeit bis Julian - Die Ausdehnung des Begriffs der actiones utiles in der Zeit nach Julian - § 4 Im Edikt enthaltene Pönalklagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 5 Im Edikt enthaltene rein sachverfolgende Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 6 Nichtediktale Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 7 Schlußfolgerungen: Bewertung der herrschenden Meinung - Die actiones in factum als Klagen, bei denen der Lebenssachverhalt (factum) den Klagegrund bildet - Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur - Sachverzeichnis - Quellenregister
Details
Erscheinungsjahr: | 2002 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F |
Inhalt: | 322 S. |
ISBN-13: | 9783428109630 |
ISBN-10: | 3428109635 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Gröschler, Peter |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 233 x 157 x 18 mm |
Von/Mit: | Peter Gröschler |
Erscheinungsdatum: | 15.11.2002 |
Gewicht: | 0,492 kg |
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsübersicht: § 1 Einleitung: Die Beschreibung der actiones in factum als neue Klagen - Der Begriff der formula in factum concepta - § 2 Der Stand der Meinungen: Die Gleichsetzung der actiones in factum mit den Klagen, die eine formula in factum concepta besitzen - Die actiones in factum als auf den Einzelfall zugeschnittene Klagen - Ausblick - § 3 Das Verhältnis von actiones in factum und actiones utiles: Klageerweiternde actiones utiles und actiones in factum in der Zeit bis Julian - Die Ausdehnung des Begriffs der actiones utiles in der Zeit nach Julian - § 4 Im Edikt enthaltene Pönalklagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 5 Im Edikt enthaltene rein sachverfolgende Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 6 Nichtediktale Klagen: Darstellung der einzelnen Klagen - Zusammenfassung - § 7 Schlußfolgerungen: Bewertung der herrschenden Meinung - Die actiones in factum als Klagen, bei denen der Lebenssachverhalt (factum) den Klagegrund bildet - Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur - Sachverzeichnis - Quellenregister
Details
Erscheinungsjahr: | 2002 |
---|---|
Fachbereich: | Allgemeines |
Genre: | Recht, Sozialwissenschaften, Wirtschaft |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Taschenbuch |
Reihe: | Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F |
Inhalt: | 322 S. |
ISBN-13: | 9783428109630 |
ISBN-10: | 3428109635 |
Sprache: | Deutsch |
Ausstattung / Beilage: | Paperback |
Einband: | Kartoniert / Broschiert |
Autor: | Gröschler, Peter |
Hersteller: |
Duncker & Humblot
Duncker & Humblot GmbH Freiburger Rechtsgeschichtliche Abhandlungen. N. F. |
Verantwortliche Person für die EU: | Books on Demand GmbH, In de Tarpen 42, D-22848 Norderstedt, info@bod.de |
Maße: | 233 x 157 x 18 mm |
Von/Mit: | Peter Gröschler |
Erscheinungsdatum: | 15.11.2002 |
Gewicht: | 0,492 kg |
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