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Beschreibung
Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung der
2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des
2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des
1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.
2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des
2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des
1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.
Die in vielen Punkten kritisierte Erbrechtsreform wird in der Neubearbeitung der
2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des
2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des
1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.
2303-2345 eingehend berücksichtigt. Kernpunkte der Neuregelung sind
die Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe neben der Erweiterung des geschützten Personenkreises, die Ausdehnung der Stundungsgründe und die Einführung einer gleitenden Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch.
In den Fällen des
2306 wird eine ärgerliche Fehlleistung des BGB endlich beseitigt, indem dem Erben bei wirksamer Ausschlagung stets der Pflichtteilsanspruch gewährt wird. Die Kommentierung geht auf ganz praktische Fragen ein, die der Gesetzgeber immer noch nicht geklärt hat, etwa die Schwierigkeit, den wirtschaftlichen Wert von Beschwerungen oder den Wert des Zugewinnausgleichsanspruchs innerhalb der 6-Wochen-Frist des
1944 Abs. 1 zu bestimmen, um eine vernünftige Entscheidung über die Annahme der Zuwendung oder Ausschlagung zwecks Geltendmachung des Pflichtteils (und ggf. Zugewinnausgleichs) zu treffen, bleibt bestehen. Die Literatur und Rechtsprechung zu diesem in der Praxis schwierigen Rechtsgebiet wird umfassend analysiert.
Von der Kompetenz der Staudinger-Kommentatoren derartiger (noch) nicht geklärter Rechtsfragen profitieren: Notare, Anwaltsnotare, Fachanwälte im Familien- und Erbrecht, in diesen Bereichen tätige Anwälte, und Richter.
Details
Erscheinungsjahr: | 2014 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Übersetzungstitel: | Compulsory Portion, Unworthy to Inherit |
Inhalt: |
X
684 S. |
ISBN-13: | 9783805910774 |
ISBN-10: | 3805910770 |
Sprache: | Deutsch |
Autor: |
Otte, Gerhard
Herzog, Stephanie Olshausen, Wolfgang |
Redaktion: |
Herzog, Stephanie
Olshausen, Wolfgang Otte, Gerhard |
Herausgeber: | Stephanie Herzog/Wolfgang Olshausen/Gerhard Otte |
Auflage: | 15. Aufl. |
Hersteller: | De Gruyter |
Verantwortliche Person für die EU: | Walter de Gruyter GmbH, De Gruyter GmbH, Genthiner Strasse 13, D-10785 Berlin, productsafety@degruyterbrill.com |
Maße: | 248 x 182 x 32 mm |
Von/Mit: | Stephanie Herzog (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 15.12.2014 |
Gewicht: | 1,287 kg |
Details
Erscheinungsjahr: | 2014 |
---|---|
Fachbereich: | BGB |
Genre: | Recht |
Produktart: | Nachschlagewerke |
Rubrik: | Recht & Wirtschaft |
Medium: | Buch |
Übersetzungstitel: | Compulsory Portion, Unworthy to Inherit |
Inhalt: |
X
684 S. |
ISBN-13: | 9783805910774 |
ISBN-10: | 3805910770 |
Sprache: | Deutsch |
Autor: |
Otte, Gerhard
Herzog, Stephanie Olshausen, Wolfgang |
Redaktion: |
Herzog, Stephanie
Olshausen, Wolfgang Otte, Gerhard |
Herausgeber: | Stephanie Herzog/Wolfgang Olshausen/Gerhard Otte |
Auflage: | 15. Aufl. |
Hersteller: | De Gruyter |
Verantwortliche Person für die EU: | Walter de Gruyter GmbH, De Gruyter GmbH, Genthiner Strasse 13, D-10785 Berlin, productsafety@degruyterbrill.com |
Maße: | 248 x 182 x 32 mm |
Von/Mit: | Stephanie Herzog (u. a.) |
Erscheinungsdatum: | 15.12.2014 |
Gewicht: | 1,287 kg |
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